Apotheken kämpfen gegen Rückforderungen wegen fehlender Chargennummern auf E-Rezepten
Leila BlochApotheken kämpfen gegen Rückforderungen wegen fehlender Chargennummern auf E-Rezepten
Rund 12.000 Apotheken in Deutschland sehen sich unerwartet mit Rückforderungsansprüchen konfrontiert, weil auf elektronischen Rezepten Chargennummern fehlen. Betroffen sind vor allem hochpreisige Medikamente, die seit Februar 2025 abgegeben wurden – in einigen Fällen verlangen Krankenkassen fast 10.000 Euro zurück. Apothekeninhaber halten die Abzüge für ungerechtfertigt, da weder ein finanzieller Schaden noch ein Sicherheitsrisiko entstanden sei.
Das Problem trat erstmals auf, als Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke in Westhofen, Rückforderungsbescheide für zwei teure Arzneimittel erhielt: Imraldi 40 mg und Pemazyre 9 mg. Begründet wurde dies mit dem Fehlen einer patientenbezogenen Chargennummer – eine gesetzliche Pflichtangabe bei E-Rezepten. Dayyoub vermutet, dass entweder ein Mitarbeiterfehler oder ein technisches Problem für die Lücke verantwortlich ist.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, treibt mittlerweile Rückzahlungen von zahlreichen Apotheken ein. Allein in Rheinland-Pfalz sind etwa 30 Betroffene betroffen. Zwar haben die Kassen rechtlich das Recht, bei fehlenden Chargendaten Gelder zurückzufordern – doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) stellt die Berechtigung dieser Forderungen infrage. Man argumentiert, dass durch das Versäumnis weder finanzielle Verluste noch Risiken für die Arzneimittelsicherheit entstanden seien.
Derzeit wird ein Musterwiderspruch erarbeitet, um den Apotheken die Anfechtung der Rückforderungen zu erleichtern. Dayyoub hat bereits selbst Widerspruch eingelegt und ist bereit, notfalls den Rechtsweg zu beschreiten.
Der Streit offenbart die Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen bei der Umsetzung der E-Rezept-Regeln. Da bis April 2026 potenziell 12.000 Betriebe betroffen sein könnten, könnte der Ausgang von Dayyoubs Fall richtungsweisend werden. Bis dahin bereiten sich die betroffenen Apotheken mit juristischen Schritten auf die Abwehr der Rückforderungen vor.






