Berliner Gericht bestätigt Kündigung des VZB-Direktors – doch er bleibt bis 2026 bezahlt
Leila BlochBerliner Gericht bestätigt Kündigung des VZB-Direktors – doch er bleibt bis 2026 bezahlt
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Kündigung des ehemaligen Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) bestätigt. Zwar erklärte das Gericht die fristlose Entlassung aus formellen Gründen für unwirksam, bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst. Der Fall bleibt Gegenstand laufender Ermittlungen und möglicher Berufungen.
Das Gericht stellte fest, dass der Direktor seine Position missbraucht und einen Interessenkonflikt geschaffen hatte. Dennoch wurde die fristlose Kündigung für ungültig erklärt, weil die VZB eine entscheidende verfahrensrechtliche Frist versäumt hatte. Der ehemalige Direktor, der ein Jahresgehalt von über 220.000 Euro bezieht, bleibt bis zum 30. September 2026 auf der Gehaltsliste, da seine Entlassung erst dann formal wirksam wird.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat unterdessen ein separates Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Bestechung eingeleitet. Die VZB ihrerseits hat weitere rechtliche Schritte eingeleitet und beim Berliner Kammergericht einen Antrag gestellt, um das Landgericht Berlin II als zuständigen Gerichtsstand für eine geplante Schadensersatzklage zu bestimmen.
Sowohl das Versorgungswerk als auch der ehemalige Direktor behalten das Recht, gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einzulegen. Die VZB strebt zudem eine zivilrechtliche Klage an, um die Verantwortung für finanzielle Verluste im Zusammenhang mit dem Fall zu klären.
Das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig und lässt Raum für weitere juristische Auseinandersetzungen. Sollten keine Berufungen eingelegt werden, endet das Arbeitsverhältnis des ehemaligen Direktors 2026 – bis dahin erhält er weiterhin sein Gehalt. Die Ergebnisse der Korruptionsermittlungen und der Zivilklage werden zeigen, ob weitere Konsequenzen folgen.






