14 April 2026, 04:18

Berliner Gericht verbietet Apotheken die Zusammenarbeit mit fragwürdigen Online-Plattformen

Plakat mit der Aufschrift, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Berliner Gericht verbietet Apotheken die Zusammenarbeit mit fragwürdigen Online-Plattformen

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken die Verantwortung für rechtswidrige Werbung tragen müssen, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit, der sich mit der Partnerschaft einer Apotheke und dem Online-Rezeptdienst DoktorABC befasste. Rechtswissenschaftler und Apothekenaufsichtsbehörden begrüßen die Entscheidung als Schritt zu einer strengeren Durchsetzung der Werberegeln.

Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken nicht mit Plattformen kooperieren dürfen, die Patienten gezielt an bestimmte Anbieter vermitteln. Eine solche Praxis untergräbt das Prinzip der freien Apothekenwahl – ein zentraler Grundsatz im deutschen Gesundheitssystem. Zudem stellte das Gericht klar, dass bereits die Bewerbung von Medikamenten für bestimmte Krankheitsbilder – selbst ohne Nennung konkreter Wirkstoffe – als unzulässige Werbung gilt.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Zusammenarbeit einer Apotheke mit DoktorABC, einer Plattform, auf der Patienten nach Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente auswählen können. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) argumentierte, dass solche Geschäftsmodelle gegen Werbeverbote verstoßen – unabhängig davon, ob die Apotheke die Plattform selbst betreibt. Das Gericht folgte dieser Auffassung und betonte, dass Apotheken bei einer Fortsetzung der Zusammenarbeit mit rechtswidrigen Plattformen rechtliche Konsequenzen drohen, darunter der Entzug der Betriebserlaubnis.

Dr. Bettina Mecking, Justitiarin und Geschäftsführerin der AKNR, erklärte, das Urteil sende ein starkes Signal für den Patientenschutz in ganz Deutschland. Die Kammer verwies auf ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, das bestätigte, dass Werbebeschränkungen auch dann gelten, wenn lediglich Medikamentenkategorien – und nicht einzelne Präparate – beworben werden. Auch die Juristin Dr. Anne Bongers-Gehlert von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen lobte die Betonung der gerichtlichen Verantwortungszuweisung an die Apotheken.

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Das Rechtsteam der AKNR wird das Urteil nun prüfen und weitere rechtliche Schritte einleiten, um gegen illegale Geschäftsmodelle in der Branche vorzugehen. Die Entscheidung setzt Apotheken bei der Zusammenarbeit mit Online-Plattformen einem strengeren Prüfungsmaßstab aus. Bei Verstößen drohen rechtliche Sanktionen oder sogar der Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR kündigte an, sich weiterhin für eine konsequentere Durchsetzung der Werberegeln einzusetzen, um die freie Apothekenwahl der Patienten zu schützen und die Einhaltung der Werbevorschriften sicherzustellen.

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