31 March 2026, 00:20

BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz

Plakat mit Text, der besagt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie andere Länder, zusammen mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal zugunsten von Hexal und Sandoz

Acht Jahre nach dem ersten Bekanntwerden des Valsartan-Skandals zieht sich der juristische Nachhall weiter hin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun einen Schiedsspruch zugunsten von Hexal und Sandoz bestätigt – zwei große Pharmaunternehmen, die von der Verunreinigungskrise betroffen waren. Das Urteil markiert ein weiteres Kapitel in einem Streit, der 2018 mit flächendeckenden Rückrufen begann.

Der Valsartan-Skandal brach im Juni 2018 aus, als Behörden in Chargen des Blutdruckmittels NDMA entdeckten, einen wahrscheinlich krebserregenden Stoff. Hexal und Sandoz gehörten zu den Herstellern, die gezwungen waren, ihre Produkte zurückzurufen. Bis Dezember 2019 zogen sie 2.308 Chargen aus 23 Ländern vom Markt. Mindestens zwölf weitere Generika-Hersteller, darunter Mylan, Teva und Aurobindo, ordneten in derselben Zeit ebenfalls Rückrufe an oder stellten die Produktion ein.

Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Zulieferer ein und forderte über 8,6 Millionen Dollar für entstandene Schäden sowie weitere 12,2 Millionen Dollar für künftige Haftungsansprüche. Der Lieferant wehrte sich gegen die Klage mit dem Argument, die Schiedsgerichtsklauseln im Rahmenliefervertrag deckten keine einzelnen Bestellungen ab. Der BGH wies diese Position jedoch zurück und urteilte, dass es sich bei den Aufträgen nicht um eigenständige Geschäfte, sondern um Teile des übergeordneten Vertrags handelte.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Interessen der Tochtergesellschaften während der Verhandlungen angemessen vertreten wurden und kein Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht bestand. Diese Entscheidung sichert den Schiedsspruch und damit die Entschädigung für Hexal und Sandoz.

Mit dem BGH-Urteil wird die Gültigkeit des Schiedsspruchs bestätigt, sodass beide Unternehmen die durch die Valsartan-Rückrufe entstandenen Verluste geltend machen können. Da der Rechtsstreit nun zu ihren Gunsten entschieden wurde, können sie einen Schlussstrich unter einen Fall ziehen, der sich seit der ersten Aufdeckung der Verunreinigung hinzog. Zugleich setzt das Urteil einen Präzedenzfall dafür, wie künftig ähnliche Lieferkettenkonflikte behandelt werden könnten.

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