Brandenburg verbietet religiöse Symbole wie Kopftuch und Kippa in Gerichtssälen
Francesco HeinrichBrandenburg verbietet religiöse Symbole wie Kopftuch und Kippa in Gerichtssälen
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse Symbole in Gerichtssälen verboten
Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das religiöse Symbole in Gerichtssälen verbietet. Richter:innen und Staatsanwält:innen dürfen demnach während der Verhandlung keine Kopftücher, Kippas oder Kreuze tragen. Die Behörden begründen den Schritt mit dem Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine unparteiische Justiz zu stärken.
Das Vorhaben folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals entschied das Gericht, dass religiöse Symbole, die von Amtsträger:innen im Gerichtssaal getragen werden, das Vertrauen in ein faires Verfahren untergraben könnten. Das brandenburgische Justizministerium betont nun, dass gerichtliche Entscheidungen frei von persönlichen Überzeugungen wirken müssen.
Das geplante Verbot hindert muslimische Frauen zwar nicht daran, mit Kopftuch eine juristische Ausbildung zu absolvieren. Allerdings könnten sie Einschränkungen hinnehmen müssen, wenn sie selbst Verhandlungsleitungen übernehmen. Die Koalitionsregierung hat die Maßnahme bereits in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, und der Brandenburgische Richterbund unterstützt den Entwurf.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Richterbunds, spricht sich dafür aus, das Verbot auch auf Laienrichter:innen auszuweiten. Zudem schlägt er vor, sichtbare religiöse Tattoos einzubeziehen. Kirschnick verwies auf einen Fall, in dem einer Referendarin mit Kopftuch statt einer eigenen Verhandlungsleitung eine:r aufsichtführende:r Staatsanwält:in zugewiesen worden war.
Wann das Gesetz im Landtag eingebracht wird, steht laut Justizministerium in Potsdam noch nicht fest. Ziel der Regelung ist es, sicherzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen allein auf Recht und Gerechtigkeit basierend wahrgenommen werden. Das Vorhaben ist Teil einer größeren Anstrengung, jeden Anschein von Befangenheit im Justizsystem zu vermeiden. Ein konkreter Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren liegt bisher nicht vor.






