Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-Symbol-Verdachts
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels aus dem Jahr 2024. Der Beitrag veröffentlichte den Parolespruch "Alles für Deutschland" aus dem Jahr 1931 neu, den Gerichte seitdem als verfassungswidriges NS-Symbol verboten haben. Der Fall wurde zunächst von einer Privatperson gemeldet, bevor er an Bundes- und Landeskriminalbehörden weitergeleitet wurde.
Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" erschien im Mai 2024. Darin wurde ein historischer Slogan wiedergegeben, der ursprünglich 1931 von der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner verwendet worden war. Obwohl der Spruch aus der Zeit vor der NS-Herrschaft stammt, haben deutsche Gerichte seit 2024 mehrfach entschieden, dass seine heutige Verwendung an nationalsozialistische Symbolik anknüpft und damit nach § 86a StGB strafbar ist.
Die Ermittlungen begannen nach einer anonymen Beschwerde bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte. Der Fall gelangte anschließend an das Bundeskriminalamt (BKA), bevor er von der Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) übernommen wurde. Warum ausgerechnet die liberal-konservative Plattform Achse des Guten ins Visier genommen wird – 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet –, haben die Behörden bisher nicht erläutert.
Nach deutschem Recht ist die Verwendung verbotener Symbole dann zulässig, wenn sie der Aufklärung oder historischen Berichterstattung dient. Dennoch hat die erneute Veröffentlichung des Slogans durch das Blog ein förmliches Prüfverfahren ausgelöst. Die rechtliche Bewertung des Spruchs verschärfte sich, nachdem der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke 2024 zweimal wegen der Verwendung in Reden zu Geldstrafen verurteilt worden war. Gerichte halten an dieser Linie fest; eine Änderung der Rechtsprechung war bis März 2026 nicht bekannt.
Wie der Fall ausgehen wird, bleibt ungewiss. Sollte es zu einer Anklage kommen, könnte der Prozess die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und historischer Berichterstattung im deutschen Rechtssystem ausloten. Die Gründer des Blogs haben sich zu den Ermittlungen bisher nicht öffentlich geäußert.






