22 April 2026, 20:24

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – ein Fall von Meinungsfreiheit und rechtlichem Druck

Schwarze und Weiße Titelseite einer deutschen Zeitung vom 13. November 1939 mit der Überschrift "Weitpreubliche Zeitung" und einem Foto von Menschen in traditioneller deutscher Tracht in einer feierlichen Umgebung.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – ein Fall von Meinungsfreiheit und rechtlichem Druck

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung gegen Jonas Müller, den Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die er auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama veröffentlicht hatte. Müller sah sich rechtlichen Vorwürfen ausgesetzt, muss nun aber keine weiteren Konsequenzen befürchten.

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Müller bezeichnete die Angelegenheit als emotional belastend und kritisierte, was er als ungerechtfertigten rechtlichen Druck in Beleidigungsklagen ansieht. Der Streit begann mit zwei Posts Müllers Anfang 2024. Im ersten wies er darauf hin, dass Dipama mit einem Instagram-Beitrag von Afrokratie interagiert hatte, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren. Im zweiten Beitrag stellte Müller die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er plane, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren.

Angesichts der drohenden Klage wandte sich Müller an die Kanzlei Hoecker für seine Verteidigung. Unterstützer starteten zudem eine Notfall-Spendenkampagne und sammelten 15.000 Euro, um seine Anwaltskosten zu decken.

Nach Prüfung des Falls entschieden die Staatsanwälte, die Ermittlungen einzustellen. Müller begrüßte die Entscheidung öffentlich und nannte sie eine Erleichterung nach Monaten der Unsicherheit. Zuvor hatte er bereits über die psychische Belastung durch das Verfahren und die generellen Herausforderungen gesprochen, vor denen Journalisten und Kommentatoren durch das Beleidigungsrecht stehen.

Mit der Einstellung des Verfahrens wird Müller nun keine Anklage wegen seiner Beiträge über Dipama mehr drohen. Die eingestellten Ermittlungen beseitigen die akute rechtliche Bedrohung, auch wenn er das System bereits dafür kritisiert hatte, dass es Angeklagte in solchen Fällen übermäßig belastet. Die durch Crowdfunding gesammelten 15.000 Euro werden für seine Verteidigung nicht mehr benötigt.

Quelle