01 May 2026, 12:23

EU führt *"Ja-heißt-Ja"-Prinzip als neuen Standard für sexuelle Einwilligung ein

Eine farbcodierte Europakarte, die den Geschlechtergleichheitsindex von 2017 anzeigt, mit einer Legende und erklärendem Text auf der linken Seite.

EU führt *"Ja-heißt-Ja"-Prinzip als neuen Standard für sexuelle Einwilligung ein

Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution verabschiedet, um die Zustimmungsgesetze in ganz Europa zu vereinheitlichen. Künftig gilt das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip als Maßstab für sexuelle Einwilligung und ersetzt ältere Modelle wie "Nein-heißt-Nein". Mit diesem Schritt sollen Opfer sexualisierter Gewalt in allen EU-Mitgliedstaaten besser geschützt werden.

Die Debatte über Einwilligungsregelungen in Europa dauert bereits seit Jahren an. 2016 aktualisierte Deutschland sein Sexualstrafrecht und führte das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip ein. Damit wurden sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person strafbar – selbst wenn diese sich nicht körperlich zur Wehr setzte. Kritiker dieses Ansatzes äußerten jedoch Bedenken; einige brachten sogar schriftliche Verträge vor dem Sex ins Spiel – ein Vorschlag, der nie ernsthaft verfolgt wurde.

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Mittlerweile hat sich das "Ja-heißt-Ja"-Modell als klarerer Standard durchgesetzt. Es besagt, dass nur eine explizite, begeisterte Zustimmung zählt – Schweigen oder das Ausbleiben von Widerstand gilt nicht als Einverständnis. Länder wie Schweden, Belgien und Frankreich haben diesen Ansatz bereits übernommen oder prüfen eine Einführung.

Die Entscheidung der EU wurde auch durch prominente Fälle vorangetrieben, darunter der von Gisele Pelidot. Ihre Geschichte deckte Lücken in den bestehenden Gesetzen auf und drängte die Politik zum Handeln. Zwar ist die aktuelle Resolution zunächst symbolisch, sie könnte jedoch später für alle Mitgliedstaaten verbindlich werden.

Die neue Vereinbarung setzt einen einheitlichen Standard für Einwilligung in Europa. Sie verlagert den Fokus von Widerstand hin zu einer klaren, aktiven Zustimmung vor jeder sexuellen Handlung. Wird sie in nationales Recht umgesetzt, könnte sie die juristische Behandlung von Fällen sexualisierter Gewalt in den Gerichten der EU grundlegend verändern.

Quelle