10 May 2026, 06:18

Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig als Mord bestraft werden

Ein Mann in einem Anzug und zwei leger gekleidete Frauen sitzen zusammen in einem Gerichtssaal mit Bänken im Hintergrund.

Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig als Mord bestraft werden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Reform des Strafgesetzbuchs

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Justizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Aktualisierung des Strafgesetzbuchs (StGB) vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Tötungsdelikte – darunter auch sogenannte Feminizide – schärfer zu ahnden. Künftig sollen solche Verbrechen konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden.

Bisher können Tötungen aus Besitzansprüchen heraus als Mord gewertet werden. Allerdings werden einige Fälle zu Totschlag herabgestuft, wenn der Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend macht. Dieser Unterschied ist entscheidend: Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, während Totschlag mit festen Haftzeiten und einer garantierten Entlassung geahndet wird.

Hubigs Vorschlag sieht vor, den Mordparagraphen auf Taten auszudehnen, die von geschlechtsspezifischen Motiven getragen werden. Tötet jemand allein deshalb, weil das Opfer eine Frau ist, soll die Tat automatisch als Mord gelten. Die Ministerin begründet die Reform damit, dass sie Rechtssicherheit schafft und bestehende Schlupflöcher schließt.

Die Initiative folgt auf Kritik, dass die aktuellen gesetzlichen Definitionen die Schwere geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ausreichend abbilden. Durch die Neuklassifizierung solcher Taten erhoffen sich die Behörden strengere Strafen und ein deutlicheres Signal gegen die Bagatellisierung dieser Verbrechen.

Die geplante Gesetzesänderung würde für Verurteilte in Fällen geschlechterbasierter Tötungen härtere Strafen bedeuten. Lebenslange Haft wäre dann möglich – anstelle der bisher bei Totschlag verhängten, kürzeren und befristeten Freiheitsstrafen. Die Reform ist Teil eines größeren Vorhabens, den rechtlichen Schutz vor Gewalt gegen Frauen zu stärken.

Quelle