10 May 2026, 16:16

Hubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor Tätern schützen

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform soll Opfer häuslicher Gewalt besser vor Tätern schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat neue Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Nach dem Entwurf der Reform könnten Familiengerichte gewalttätigen Elternteilen den Umgang mit ihren Kindern untersagen, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit des anderen Elternteils darstellen. Ziel der Änderungen ist es, Umgangsrechte nicht als Instrument für weitere Übergriffe missbrauchen zu lassen.

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Bisher müssen Familiengerichte bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht bereits häusliche Gewalt berücksichtigen. Die bestehenden Regelungen enthalten jedoch keine klaren Richtlinien, wann der Kontakt eingeschränkt werden soll. Hubigs Vorschlag zielt darauf ab, diese Bestimmungen zu stärken, indem Richtern explizitere Befugnisse eingeräumt werden.

Künftig könnten Gerichte vorläufige oder dauerhafte Umgangsverbote verhängen, wenn die Gewalt die körperliche Sicherheit des Opfers gefährdet. Jeder Fall würde individuell geprüft, wobei Faktoren wie Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsrisiko der Misshandlung abgewogen würden. Das Justizministerium betont, dass es keine automatischen Verbote geben werde, da ein Kontaktabbruch nur als letztes Mittel angesehen wird.

Hubig hat hervorgehoben, dass Umgangsrechte ein Opfer niemals zwingen dürften, anhaltenden Bedrohungen ausgesetzt zu sein. Die Reform ist Teil einer umfassenden Überarbeitung des Familienrechts, wie die Funke-Mediengruppe berichtet. Ziel sei es, Schutz auch dann zu gewährleisten, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtet.

Die geplanten Änderungen würden Richtern klarere Handlungsmöglichkeiten in Fällen häuslicher Gewalt geben. Die Gerichte müssten die Umstände jedes Einzelfalls prüfen, bevor sie über Einschränkungen entscheiden. Wird die Reform verabschiedet, würde sie den Schutz für Opfer stärken, während das Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidungen bleibt.

Quelle