Krebszentrum verschreibt Medikament an verstorbenen Patienten – Gericht urteilt über fatalen Fehler
Francesco HeinrichKrebszentrum verschreibt Medikament an verstorbenen Patienten – Gericht urteilt über fatalen Fehler
Ein bayerisches Krebszentrum ist für die Verschreibung von Medikamenten an einen verstorbenen Patienten verantwortlich gemacht worden. Das Münchner Sozialgericht erklärte das Rezept für ungültig, nachdem der Tod des Patienten unbemerkt geblieben war – was zur unnötigen Abgabe eines Prostatakrebs-Medikaments führte. Der Fall wirft Fragen zur Praxisorganisation auf und unterstreicht die Notwendigkeit verbesserter Kommunikationssysteme.
Betroffen war ein Rezept für Pamorelin, ein Wirkstoff zur Behandlung von Prostatakrebs. Das Medikament wurde in einer Apotheke 17 Tage nach dem Tod des Patienten ausgegeben. Die Krankenkasse forderte daraufhin eine Prüfung des Falls und verlangte die Erstattung von 489,52 Euro für das fälschlicherweise abgegebene Arzneimittel.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Rezept rechtlich nichtig war, da der Verstorbene keinen Anspruch mehr auf Leistungen hatte. Zwar räumte es die wirtschaftlichen Belastungen ein, unter denen Onkologen stehen, betonte jedoch, dass bessere Praxisabläufe – etwa ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenstatus – den Fehler hätten vermeiden können.
In seiner Begründung verwies das Gericht zudem auf das Potenzial der elektronischen Patientenakte (ePA), solche Fehler künftig zu verhindern. Seit 2021 in Deutschland eingeführt, soll die ePA Ärzte umgehend über den Tod eines Patienten informieren. Die Nutzung ist jedoch noch gering, und eine verpflichtende Teilnahme für Arztpraxen ist erst ab Oktober 2025 vorgesehen. Konkrete Studien, wie sich das System auf die Abläufe in bayerischen Krebszentren auswirkt oder Fehlverschreibungen nach Patiententoden reduziert, liegen bisher nicht vor.
Das Urteil verpflichtet Kliniken, ihre internen Kontrollen vor der Rezeptausstellung zu verschärfen. Gleichzeitig wird die Bedeutung digitaler Instrumente wie der ePA für die Vermeidung ähnlicher Fehler hervorgehoben. Ohne flächendeckende Einführung und gezielte Forschung bleibt jedoch unklar, wie wirksam das System in der Onkologie tatsächlich ist.






