Mehr Geld für Ärzte: Telematikinfrastruktur wird ab 2025 stärker gefördert
Francesco HeinrichMehr Geld für Ärzte: Telematikinfrastruktur wird ab 2025 stärker gefördert
Ein langjähriger Streit über die Finanzierung der deutschen Telematikinfrastruktur (TI) hat zu neuen finanziellen Hilfen für Ärztinnen und Ärzte geführt. Der Fall begann, als eine Stuttgarter Orthopädin 2018 ihre Erstattung für TI-Kosten anfocht. Nach einem Gerichtsurteil und politischen Maßnahmen erhalten Praxen nun ab Januar 2025 höhere Zuschüsse.
Der Konflikt nahm 2018 seinen Anfang, als die Orthopädin aus Stuttgart ihren Honorarbescheid für das dritte Quartal jenes Jahres anfocht. Sie argumentierte, die pauschale Förderung von 3.150 Euro für die TI-Betriebskosten sei unzureichend, und forderte von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die volle Erstattung von knapp 3.900 Euro.
Das Stuttgarter Sozialgericht (SG) gab ihr zunächst recht. Doch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hob diesen Beschluss im August 2024 wieder auf. Das LSG urteilte, dass Pauschalzahlungen nicht sämtliche Kosten decken müssten – solange sie nicht rein symbolisch seien. Zudem sei es vertretbar und verfassungsgemäß, wenn medizinische Leistungserbringer sich an den Einführungskosten der TI beteiligten.
Als Reaktion auf das Urteil kündigte die gematik – die für die TI zuständige Organisation – neue Maßnahmen an. Ab Januar 2025 erhalten Ärztinnen und Ärzte erhöhte monatliche Zuschüsse von bis zu 1.200 Euro pro Praxis für die TI-Betriebskosten. Zudem gibt es einmalige Fördermittel für Hardware-Nachrüstungen. Ein überarbeitetes Finanzierungsmodell, das das Bundesgesundheitsministerium im Februar 2025 billigte, soll die verbleibende Finanzierungslücke schließen.
Die Änderungen bedeuten, dass Arztpraxen künftig mehr finanzielle Unterstützung für TI-bezogene Ausgaben erhalten. Die neuen Zahlungen tragen den im Prozess aufgeworfenen Bedenken Rechnung, auch wenn das System weiterhin eine Eigenbeteiligung der Leistungserbringer vorsieht. Das aktualisierte Fördermodell tritt Anfang 2025 in Kraft.






