Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an die beliefernde Apotheke zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung und zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen zu verringern. Allerdings bedeutet die Umstellung auch zusätzlichen Arbeitsaufwand für Arztpraxen, die sich um die E-Rezepte kümmern müssen.
Bisher müssen Pflegeheime Rezepte manuell sammeln und an die Apotheken weiterleiten. Mit der neuen Regelung entfällt dieser Schritt, was schätzungsweise 5 Millionen Euro an Verwaltungskosten einspart. Die Regierung erwartet, dass Pflegeheime davon profitieren, da sie sich die zeitaufwendige Bearbeitung von Papierrezepten ersparen.
Jedes elektronische Rezept wird künftig eine zusätzliche halbe Minute Arbeit für die Ärzte bedeuten. Sie müssen prüfen, ob der Bewohner einen Versorgungsvertrag hat, und das E-Rezept über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Bei voraussichtlich 19,4 Millionen Übermittlungen pro Jahr errechnet das Gesundheitsministerium dadurch zusätzliche Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro für die Arztpraxen.
Technische Vorkehrungen stellen sicher, dass Pflegeheime weiterhin über ausgestellte Rezepte informiert werden – sofern der Bewohner nicht widerspricht. Das System nutzt bestehende digitale Werkzeuge wie das KIM-System, das bereits 22 Prozent der deutschen Apotheken für die Rezeptabwicklung einsetzen. Die Änderung ist jedoch nur eine Übergangslösung, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den spezialisierten Dienst integriert sind.
Trotz der Einsparungen für Pflegeheime beläuft sich die Gesamtbelastung für das Gesundheitssystem auf zusätzliche 4,7 Millionen Euro. Die höhere Arbeitslast für die Arztpraxen hat bereits Bedenken ausgelöst, doch die Regierung argumentiert, dass die langfristigen Effizienzgewinne die Anpassung rechtfertigen.
Die neue Verordnung tritt nach ihrer Verabschiedung in Kraft und verringert den Verwaltungsaufwand für Pflegeheime, während sie die Anforderungen an die Ärzte erhöht. Pflegeheime können künftig jährlich 5 Millionen Euro sparen, doch die Gesamtkosten für das Gesundheitssystem steigen um 4,7 Millionen Euro. Die Regelung bleibt bis zur vollständigen digitalen Integration im Jahr 2029 bestehen.






