Neues Tariftreuegesetz belastet Unternehmen mit Bürokratie und Abschreckungseffekt
Francesco HeinrichNeues Tariftreuegesetz belastet Unternehmen mit Bürokratie und Abschreckungseffekt
Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur strikten Einhaltung von Tarifbindungsvorschriften bei Bundesaufträgen verpflichtet, stößt auf scharfe Kritik. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) gilt für Verträge ab einem Volumen von 50.000 Euro, doch viele Betriebe bemängeln, die Regelungen führten zu unnötigem Bürokratieaufwand. Arbeitgeberverbände warnen, die Maßnahme könnte Firmen gänzlich von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.
Das TTG verlangt von Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, die Einhaltung von Tarifstandards. Wer dagegen verstößt, riskiert den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Supply-Chain-Verträge oder Aufträge für die Bundeswehr sind von dem Gesetz jedoch ausgenommen.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die bürokratischen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen als überzogen empfinden. Fast die Hälfte – 43 Prozent – erwägt künftig ganz auf Angebote für Staatsaufträge zu verzichten. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bezeichnete das aktuelle System als "für die meisten Unternehmen übermäßig belastend".
Die BDA stufte das TTG als "wachstumsfeindliche Politik" ein und argumentiert, es hemme Investitionen und mache Bundesaufträge weniger attraktiv. Das Gesetz soll an diesem Freitag im Bundesrat beraten werden, wo Kritiker voraussichtlich Änderungen oder Ausnahmen fordern werden.
Falls das TTG in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, verschärft es die Compliance-Regeln für tausende Unternehmen. Verstöße gegen das Gesetz könnten zum Verlust des Zugangs zu künftigen Staatsaufträgen führen. Die Auswirkungen auf die Ausschreibungsaktivität und Investitionsentscheidungen werden sich zeigen, sobald das Gesetz in Kraft tritt.






