Osnabrück passt Grundsteuer 2025 an: Wer zahlt mehr, wer weniger?
Grundsteuer in Osnabrück ändert sich ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Osnabrück neue Grundsteuersätze, nachdem eine Neubewertung gemäß dem niedersächsischen Grundsteuerreformgesetz vorgenommen wurde. Der Stadtrat hat die neuen Hebesätze für Wohn- und landwirtschaftliche Grundstücke festgelegt. Während einige Eigentümerinnen und Eigentümer mehr zahlen müssen, könnten andere eine Entlastung erfahren.
Am 3. Dezember 2024 beschloss der Osnabrücker Stadtrat die Anpassung der Hebesätze. Die Grundsteuer B, die für Wohn- und Gewerbeimmobilien gilt, steigt auf 545 Prozent. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen wird hingegen auf 350 Prozent festgesetzt. Trotz dieser Änderungen betonte der Rat, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B haushaltsneutral bleibe – die Einnahmen bleiben damit auf dem bisherigen Niveau.
Hintergrund der Reform ist eine landesweite Neubewertung nahezu aller Grundstücke in Niedersachsen. Die Finanzämter haben die Werte auf Basis aktueller Grundstücksdaten neu berechnet. Für die Steuer 2025 wird der ermittelte Einheitswert jedes Grundstücks mit dem neuen örtlichen Hebesatz multipliziert.
In den kommenden Wochen versendet die Stadt aktualisierte Grundsteuerbescheide, denen jeweils ein Informationsblatt beiliegt. Über das Online-Serviceportal der Stadt Osnabrück können Bürgerinnen und Bürger zudem ein Berichtigungsformular abrufen und weitere Details einsehen. Damit soll transparenter werden, wie sich die neuen Sätze auf die individuelle Steuerlast auswirken.
Die angepassten Hebesätze treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Einige Eigentümer müssen dann mit höheren Abgaben rechnen, andere zahlen weniger. Die Stadt stellt klar, dass die Reform keine Mehreinnahmen für den Haushalt bringt. In den nächsten Wochen erhalten alle Betroffenen ihre aktualisierten Bescheide mit den neuen Steuerbeträgen.






