Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einkommensverluste für Komponisten
Sylvio ThiesPeter Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einkommensverluste für Komponisten
Komponist und Dirigent Peter Ruzicka hat Klage gegen die GEMA eingereicht, Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte. Er wirft dem Verband vor, dass die geplanten Reformen der Fördergelder die Einkommen von Komponisten ruinieren und gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen würden.
Im Mittelpunkt des Streits steht der Entwurf "Die neue Kulturförderung", über den auf der GEMA-Mitgliederversammlung im Mai 2026 abgestimmt werden soll. Ruzickas Beschwerde, die beim Bundeskartellamt eingereicht wurde, fordert eine Aussetzung der anstehenden Abstimmung. Seine Argumentation: Die Reformen – insbesondere die Abschaffung des Bewertungssystems für Komponisten – würden deren durchschnittliche Jahreseinnahmen um 70 Prozent kürzen.
Laut Ruzicka gefährden die Änderungen das Überleben der Ernsten Musik. Er warnt, dass sinkende Tantiemen auch aufstrebenden Komponisten ihr Stimmrecht in den Entscheidungsgremien der GEMA entziehen würden. Seine Vorwürfe stützen sich auf Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes sowie auf interne GEMA-Daten.
Der Komponist besteht darauf, dass die Reformen unbegründet und irreversibel seien. Da die GEMA eine marktbeherrschende Stellung einnehme, wirft er dem Verband vor, mit dem Vorhaben gegen Antidiskriminierungsvorschriften zu verstoßen. Ziel der rechtlichen Schritte ist es, die Reformen vor der Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 zu stoppen. Würden die Pläne umgesetzt, hätten sie drastische Einkommenseinbußen für Komponisten zur Folge und würden die Förderstruktur der GEMA grundlegend verändern. Über den Ausgang von Ruzickas Beschwerde wird sich entscheiden, ob die Abstimmung wie geplant stattfindet.






