21 April 2026, 02:14

Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahr-Paragrafen – "System ist überlastet"

Plakat wirbt für Bergbahn, Deutschland als elektrisches Stadt, zeigt Gebäude, Bäume, Hügel und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahr-Paragrafen – "System ist überlastet"

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zu Beförderungserschleichung. Sein Vorwurf: Das aktuelle System belaste die Gerichte unnötig und behandle Bagatelldelikte unverhältnismäßig hart. Seine Vorschläge zielen auf eine Reform von § 265a des Strafgesetzbuchs ab, wobei schwere Verstöße weiterhin strafrechtlich geahndet werden sollen.

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Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Zudem zeige die Statistik für 2024, dass jeder achte gemeldete Fall den Fernverkehr betrifft. Dennoch lehnt er eine vollständige Abschaffung des Paragrafen ab – insbesondere bei schwerwiegenden Fällen im Fernverkehr könne eine strafrechtliche Verfolgung weiterhin gerechtfertigt sein.

Seiner Auffassung nach sollte nur besonders verwerfliches Verhalten kriminalisiert werden. Einfaches Schwarzfahren ohne gewaltsames Überwinden von Sperren erfülle diesen Schweregrad nicht. Stattdessen handele es sich dabei um eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, nicht um ein Verbrechen.

Eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit lehnt Frister ab, da auch hier Zwangshaft und damit letztlich Freiheitsentzug drohen könnten. Zudem kritisiert er, dass das aktuelle Gesetz gegen den Grundsatz verstößt, Strafrecht nur als ultima ratio einzusetzen. Angesichts der hohen Kosten für den Staat – ohne jeden resozialisierenden Nutzen – sei eine Reform dringend nötig, um die Justiz zu entlasten.

Fristers Reformvorschlag sieht eine Differenzierung zwischen leichten und schweren Fällen vor. Während Verstöße im Fernverkehr weiterhin strafbewehrt bleiben sollen, würde die Zahl unnötiger Verfahren reduziert. Sein Ziel: ein gerechteres und effizienteres System im Umgang mit Beförderungserschleichung.

Quelle