Renteneintrittsalter steigt bis 2051 auf 68 Jahre – wer besonders betroffen ist
Sylvio ThiesRenteneintrittsalter steigt bis 2051 auf 68 Jahre – wer besonders betroffen ist
Die deutsche Bundesregierung plant, das Renteneintrittsalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Nach dem Entwurf soll das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre steigen. Die Änderungen folgen den Empfehlungen der Rentenkommission und betreffen alle Arbeitnehmer, insbesondere solche ohne Hochschulabschluss.
Aktuell gehen in Deutschland alle Beschäftigten unabhängig von ihrer Beitragsdauer mit demselben Alter in Rente. Bundeskanzler Friedrich Merz argumentiert, dass Menschen, die später ins Berufsleben einsteigen, weniger eingezahlt hätten als jene, die bereits mit 16 Jahren beginnen und 45 Jahre lang durchgehend arbeiten.
Die Rentenkommission schlägt vor, die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Zudem lehnt sie es ab, das Renteneintrittsalter direkt an die geleisteten Arbeitsjahre zu koppeln. Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, würden von dem neuen System profitieren, da sie länger eine höhere Rente beziehen könnten.
Für Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Berufen könnte das höhere Renteneintrittsalter jedoch eine Härte darstellen. Die Kommission regt daher die Einführung einer „individuellen Gesundheitsbewertung“ an, die es Arbeitnehmern ermöglichen soll, früher in Rente zu gehen, wenn ihr Beruf ihre Gesundheit stark belastet.
Die Reform bedeutet, dass alle länger arbeiten müssen, wobei die Auswirkungen auf Nicht-Akademiker am stärksten wären. Das Renteneintrittsalter soll schrittweise steigen, und für Beschäftigte in körperlich besonders belastenden Tätigkeiten könnten Sonderregelungen gelten. Der Regierungsplan orientiert sich an den Empfehlungen der Rentenkommission zur Anpassung an den demografischen Wandel.
