Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Menschen nutzen neues Gesetz
Francesco HeinrichSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Menschen nutzen neues Gesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des eingetragenen Geschlechts ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen das neue Verfahren genutzt, um ihre offiziellen Unterlagen anzupassen.
Die Reform stößt auf breite Akzeptanz, vor allem bei Erwachsenen. Von den 976 Änderungen betrafen etwa 40 Minderjährige – die meisten dieser jüngeren Antragstellenden wechselten von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter bewertet das Gesetz als weitgehend erfolgreich. Seit seiner Einführung gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Zudem haben lediglich vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen.
Trotz des reibungslosen Starts werden mögliche Anpassungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Geschlechtsanpassung im Melderegister für Hunderte Menschen in Sachsen-Anhalt vereinfacht. Bei minimalen gemeldeten Problemen bleibt das Gesetz jedoch in der Prüfung für mögliche Feinjustierungen. Künftige Änderungen sollen den Spagat zwischen leichterem Zugang und Schutz vor Missbrauch schaffen.






