Teilrente: So klappt der gleitende Übergang in den Ruhestand
Teilrente ermöglicht schrittweisen Übergang in den Ruhestand
Seit 2017 können Berufstätige einen Teil ihrer Altersrente beziehen, ohne vollständig aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Die Regelung wurde flexibler gestaltet: Wer eine Teilrente in Anspruch nimmt, kann zwischen 10 und 99,99 Prozent seines Rentenanspruchs wählen. Für viele ist dies eine attraktive Möglichkeit, schrittweise in den Ruhestand zu gleiten, ohne den Job komplett aufzugeben.
Anrecht auf die Teilrente hat, wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat – das sind 67 Jahre für alle, die 1964 oder später geboren wurden. Ein vorzeitiger Bezug ist zwar möglich, allerdings wird die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 Prozent gekürzt. Diese Abschläge gelten jedoch nur für den ausgezahlten Teil, nicht für den gesamten Rentenanspruch.
Seit Anfang 2023 entfällt zudem die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner, die weiterarbeiten. Diese Änderung erleichtert es, Berufstätigkeit und Teilrentenbezug zu kombinieren. Selbst wenn nur 0,01 Prozent der Rente bezogen werden, kann sich das langfristig lohnen – etwa für Personen, die Angehörige pflegen.
Besonders sinnvoll ist die Teilrente in Branchen mit Fachkräftemangel, flexiblen Arbeitszeiten oder projektbasierten Tätigkeiten. Beschäftigte in diesen Bereichen können ihre Arbeitszeit anpassen und gleichzeitig bereits einen Teil ihrer Altersvorsorge beziehen. Das System gibt ihnen mehr Spielraum, um ihren Berufsausstieg selbst zu gestalten.
Die Teilrente bietet eine gute Balance zwischen Arbeit und Rentenbezug. Ohne Hinzuverdienstgrenze und mit flexiblen Abrufmöglichkeiten eignet sie sich besonders für diejenigen, die schrittweise aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten. Am praktikabelsten ist die Lösung jedoch für ältere Arbeitnehmer in Branchen mit anpassungsfähigen Arbeitsmodellen.






