01 April 2026, 00:19

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Pendler kämpfen mit Rekordverspätungen und rechtlichen Risiken

Eine leicht schneebedeckte Straße, die von schneebedeckten Bäumen und Häusern auf beiden Seiten gesäumt wird, mit minimalem Verkehr.

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Pendler kämpfen mit Rekordverspätungen und rechtlichen Risiken

Eisige Temperaturen und Glätte sorgen für massive Verspätungen bei Pendler:innen in ganz Deutschland

Durch sinkende Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse kommt es derzeit zu erheblichen Verzögerungen im Berufsverkehr. Angesichts der verschärften Wetterlage werden Arbeitnehmer:innen dazu aufgerufen, ihre Pendelzeiten anzupassen, um Verspätungen zu vermeiden. Arbeitsrechtler warnen, dass wiederholtes Zuspätkommen aufgrund mangelnder Vorsorge zu Lohnabzügen oder sogar Abmahnungen führen kann – ganz im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetze.

In den vergangenen fünf Jahren haben sich die durchschnittlichen Verspätungen von Beschäftigten bei extremem Winterwetter nahezu verdoppelt. Daten der Deutschen Bahn und des Bundesverkehrsministeriums zeigen, dass sich die täglichen Verzögerungen von etwa 25 Minuten im Jahr 2021 auf über 45 Minuten im Jahr 2025 erhöhten. Hauptursachen waren heftige Schneefälle und vereiste Straßen, wie etwa während der Schneestürme in Norddeutschland 2021 oder der bundesweiten Kältewellen in den Wintern 2023/2024.

Nach deutschem Recht sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, die ausgefallene Arbeitszeit zu vergüten, wenn Beschäftigte wegen wetterbedingter Verspätungen nicht pünktlich erscheinen. Die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regeln hier das Verzögerungsrisikoprinzip – demzufolge haften Arbeitgeber nicht für Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Kann ein Betrieb hingegen wegen extremer Wetterbedingungen nicht öffnen, behalten die Mitarbeiter:innen Anspruch auf ihren Lohn, da in diesem Fall das Betriebsrisiko beim Arbeitgeber liegt.

Um Konsequenzen zu vermeiden, wird Arbeitnehmer:innen geraten, früher loszufahren und den Arbeitgeber umgehend über absehbare Verspätungen zu informieren. Wer wiederholt zu spät kommt, ohne Vorsorgemaßnahmen zu treffen, muss mit Lohnabzügen oder sogar einer Abmahnung rechnen. Arbeitgeber sind berechtigt, unbezahlte Stunden zu erfassen, wenn Verspätungen auf unzureichende Planung zurückzuführen sind.

Angesichts der anhaltenden Winterbedingungen müssen Beschäftigte nun längere Fahrzeiten einkalkulieren. Wer nicht vorausschauend plant, riskiert Lohnausfälle oder disziplinarische Maßnahmen. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen Verspätungen, die auf persönliche Umstände zurückgehen, und solchen, die den gesamten Betrieb betreffen.

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