Sächsische Apotheker müssen Tausende Euro für illegale Krebstherapien zurückzahlen
Sylvio ThiesSächsische Apotheker müssen Tausende Euro für illegale Krebstherapien zurückzahlen
Zwei Apotheker in Sachsen müssen Tausende Euro zurückzahlen, weil sie Krebstherapien ohne gültige Verträge abgegeben haben. In den Fällen ging es um Zytostatika, die Patienten trotz exklusiver Vereinbarungen mit den Krankenkassen verordnet wurden. Beide Apotheker legten gegen die Entscheidungen Widerspruch ein, scheiterten damit jedoch vor Gericht.
Die Streitfälle reichen in eine Zeit vor 2017 zurück, als nur Apotheken mit speziellen Verträgen sterile zytostatische Zubereitungen abgeben durften. Ein Apotheker in Dresden hatte einem bei der Barmer versicherten Patienten Medikamente ohne genehmigte Vereinbarung ausgehändigt. Die Barmer forderte später eine Rückzahlung von 49.000 Euro. In einem anderen Fall versorgte ein weiterer Apotheker einen bei der IKK classic versicherten Patienten mit parenteralen Therapien – ebenfalls ohne den erforderlichen Vertrag – und sah sich mit einer Rückforderung in Höhe von 44.000 Euro konfrontiert.
Die Apotheker argumentierten, die Forderungen verletzten ihre verfassungsmäßigen Rechte, und reichten Beschwerden ein. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch eine Prüfung der Fälle ab und begründete dies damit, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für Rechtsverstöße vorlägen. Bereits zuvor hatte das Bundessozialgericht die Rückforderungsbescheide bestätigt.
Eine Regeländerung Anfang 2017 hob später das Verbot exklusiver Verträge für sterile Zubereitungen auf, sodass seitdem alle Apotheken diese Therapien anbieten dürfen. Doch in der Übergangsphase setzten einige Krankenkassen, darunter die Barmer, Rückforderungen für Verstöße gegen das alte System durch.
Die Urteile belasten die beiden Apotheker mit der vollen Rückzahlungssumme. Nach der Ablehnung ihrer Revisionen durch das Bundessozialgericht und das Verfassungsgericht sind ihnen keine weiteren Rechtsmittel mehr offen. Die Fälle verdeutlichen die finanziellen Risiken, denen sich Apotheken während des Wechsels in den Vergaberegeln für Krebsmedikamente ausgesetzt sahen.






