03 March 2026, 21:31

Niedersachsens neues Psychisch-Krankengesetz: Mehr Datenaustausch, weniger Schweigepflicht?

Eine Zeichnung eines mehrfenstrigen Gebäudes mit einem Schornstein, das als psychiatrische Klinik in Deutschland identifiziert wurde, begleitet von beschreibendem Text.

Niedersachsens neues Psychisch-Krankengesetz: Mehr Datenaustausch, weniger Schweigepflicht?

Niedersachsens rot-grüne Koalition verabschiedet neues Psychisch-Krankengesetz

Im November 2024 hat die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen ein überarbeitetes Psychisch-Krankengesetz (PsychKG) verabschiedet. Die Novelle führt strengere Regelungen für die Weitergabe von Patientendaten an Polizei und Sicherheitsbehörden ein. Kritiker warnen, die Änderungen könnten die ärztliche Schweigepflicht aushöhlen und die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen verstärken.

Das aktualisierte Gesetz ersetzt einen früheren Entwurf, der auf massive Ablehnung gestoßen war. Ein besonders umstrittenes Vorhaben – die Einführung eines Registers für Personen, die zwangsweise untergebracht wurden – wurde fallen gelassen. Stattdessen setzt die Neuregelung auf ein dreistufiges Modell für den Datenaustausch zwischen Kliniken, sozialpsychiatrischen Diensten und der Polizei.

Dieses Modell sieht vor, dass Patientendaten in drei Kategorien weitergegeben werden dürfen: freiwillig, empfohlen oder verpflichtend. Die Zuordnung hängt vom eingeschätzten Gefahrenpotenzial ab. Zudem wurde die Schwelle für Zwangsunterbringungen gesenkt – künftig reicht bereits aus, wenn eine Person unberechenbare, aber mögliche Gefahren darstellt.

Der Datenaustausch funktioniert dabei in beide Richtungen: Kliniken und psychiatrische Dienste können Informationen von der Polizei erhalten, während Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auf Patientendaten zugreifen dürfen. Befürworter wie Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN), erkennen zwar Fortschritte an, sehen aus fachlicher Sicht aber weiterhin Defizite.

Neben den Datenschutzregelungen stärkt das Gesetz die gemeindepsychiatrische Versorgung und schafft Krisenkoordinationsstellen. Doch der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener übt scharfe Kritik. Die Organisation warnt, dass die Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten das Vertrauen in die ärztliche Schweigepflicht untergraben und die Stigmatisierung psychisch Kranker weiter verschärfen könnte.

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Das überarbeitete PsychKG orientiert sich an dem hessischen Modell, das den Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen und Behörden regelt. Während einige Fachleute die Neuerungen begrüßen, bleiben Bedenken hinsichtlich des Patientenschutzes und der langfristigen Auswirkungen auf das Vertrauen in die psychiatrische Versorgung. Eine bundesweite Initiative zu diesem Thema ab Januar 2025 ist bisher nicht bekannt – bestehende Quellen behandeln stattdessen Themen wie elektronische Überwachung oder Apothekenregulierungen.