Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der gemeinsamen Kinder
Francesco HeinrichEx-Partner ersticht Kinder zu Tode: Lebenslange Haft in Niedersachsen - Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der gemeinsamen Kinder
Ein 34-jähriger Mann aus Niedersachsen ist wegen Mordes an seiner ehemaligen Partnerin auf einem Parkplatz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich in Nienburg, wo er die Frau vor den Augen ihrer beiden gemeinsamen Kinder mehrfach erstach.
Das Gericht sprach den Angeklagten des Mordes mit besonders schwerer Schuld schuldig und stellte fest, er habe "aus Hass" sowie wegen finanzieller Streitigkeiten gehandelt. Vor der Tat hatte er seiner Ex-Partnerin wiederholt mit dem Tod gedroht, doch die Behörden hatten keine konkreten Anzeichen dafür gesehen, dass er seine Drohungen wahr machen würde. Trotz der Warnungen plante er den Angriff gezielt und war sich seiner Handlungen voll bewusst.
Nach etwa zehn Messerstichen floh der Täter mit dem Auto vom Tatort. Die Polizei nahm ihn kurz darauf fest, doch er leistete Widerstand und bedrohte die Beamten mit einem Messer. Das Urteil bestätigte seine volle Schuldfähigkeit, obwohl bei ihm leichte geistige Behinderungen und Verhaltensstörungen diagnostiziert worden waren.
Die Entscheidung entspricht den Forderungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Nebenklage. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich bleibt.
Laut Bundeskriminalamt (BKA) wurden 2023 in Deutschland rund 360 Frauen und Mädchen Opfer vollendeter Tötungsdelikte. In über 40 Prozent der Fälle waren aktuelle oder ehemalige Partner die Täter.
Der Verurteilte muss nun eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen – für einen Mord, der sich vor den Augen der gemeinsamen Kinder ereignete. Der Fall unterstreicht das anhaltende Problem von Partnerschaftsgewalt, bei der ein erheblicher Teil der Tötungsdelikte auf Beziehungskonflikte zurückgeht. Da das Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, könnten weitere juristische Schritte folgen.
