24 February 2026, 16:45

VW blockiert AfD-nahe Gruppe vor Betriebsratswahl in Niedersachsen

Ein altes Buch mit dem Titel "Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791" mit einem Stempel, der die erste Auflage angibt, und handgeschriebenem Text auf seinen Seiten.

AfD-nahes Gewerkschaftsbündnis klagt gegen VW vor Arbeitsgericht - VW blockiert AfD-nahe Gruppe vor Betriebsratswahl in Niedersachsen

Volkswagen hat einer Gruppierung mit Verbindungen zur extremen Rechten den Zutritt zu einem seiner Werke im Vorfeld der Betriebsratswahlen verwehrt. Das Unternehmen verweigerte der Mitarbeiterorganisation Zentrum, die der AfD-Partei nahesteht, den Zugang zu seinem Standort Group Services in Isenbüttel. Der Schritt erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Zentrum erstmals in Niedersachsen Kandidaten für die Wahlen aufstellen will.

Zentrum wurde 2009 im Mercedes-Benz-Werk in Stuttgart-Untertürkheim gegründet. Seitdem hat sich die Gruppe auf weitere Daimler-Standorte ausgeweitet, darunter Rastatt und Sindelfingen. 2010 errang Zentrum im Werk Stuttgart-Untertürkheim erstmals Sitze im Betriebsrat mit einer eigenen Liste.

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In diesem Jahr stellt Zentrum zwei Kandidaten für das Volkswagen-Werk in Braunschweig auf. Da die Organisation jedoch keinen offiziellen Gewerkschaftsstatus besitzt, tritt sie als unabhängige Mitarbeiterliste an. Volkswagen argumentiert, Zentrum könne nicht dieselben Rechte wie anerkannte Gewerkschaften nach deutschem Arbeitsrecht beanspruchen, da es keine Tarifverträge aushandeln dürfe.

Die Gruppe focht die Entscheidung an, woraufhin für den 12. Mai 2023 eine Berufungsverhandlung angesetzt wurde. Der Fall wird vor der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in Hannover verhandelt. Ein Urteil soll klären, ob Zentrum seinen Wahlkampf am Volkswagen-Standort fortsetzen darf.

Die Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob Zentrum für seine Wahlkampagnen Zugang zu den Volkswagen-Einrichtungen erhält. Falls das Urteil zugunsten des Konzerns ausfällt, könnten die Kandidaten der Gruppe auf weitere Hindernisse stoßen. Das Ergebnis könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie nicht-gewerkschaftliche Mitarbeiterlisten in künftigen Betriebsratswahlen behandelt werden.